Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mountainbike- und Rennradreisen, Fahrtechnikkurse, Guides

1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Reiseanmeldung, die schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden kann, bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Die Anmeldung wird für uns verbindlich, wenn wir Ihnen die Buchung und den Reisepreis schriftlich bestätigen.

2. Bezahlung und Versand der Reiseunterlagen
Mit Eingang unserer Reisebestätigung bei Ihnen wird innerhalb von 14 Tagen eine Anzahlung von 20% des Reisepreises und mindestens 150 € fällig. Bei einer Anmeldung weniger als 30 Tage vor Reisebeginn wird der komplette Reisepreis sofort fällig. Die Restzahlung wird bei allen Reisen 30 Tage vor Reisebeginn fällig.
Zur Absicherung der Kundengelder hat der Veranstalter eine Geldeinlage verpfändet.
Nach dem vollständigen Zahlungseingang erhalten Sie Ihre Reiseunterlagen per Email. Dies geschieht in der Regel ca. 3 Wochen vor Reisebeginn, rechtzeitiger Zahlungseingang vorausgesetzt.

3. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Angebots und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung.

4. Leistungs- und Preisänderungen
Die Leistungsbeschreibung stellt den geplanten Reiseverlauf dar, ohne den genauen Ablauf zu garantieren. Geringfügige Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen, sowie Änderungen des Reiseablaufs aus witterungsbedingten und organisatorischen Gründen sind möglich.
Wir behalten uns ausdrücklich vor, den mit der Buchung bestätigten Preis aus wichtigen, unvorhersehbaren Gründen bis zum 21. Tag vor Reisebeginn zu ändern, sofern der Reisetermin mehr als 4 Monate nach dem Vertragsschluss liegt. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% sind Sie berechtigt, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Sie haben dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung von dem Veranstalter über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung, dem Veranstalter gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen, Reiseabbruch
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei dem Veranstalter.
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen.
Die Rücktrittsgebühren betragen bis 30 Tage vor Reisebeginn 15%, ab 29 Tage vor Reisebeginn 30%, ab 21 Tage vor Reisebeginn 50%, ab 14 Tage vor Reisebeginn 75%, bei Nichtantritt 90%.
Werden auf Ihren Wunsch nach Vertragsschluss und vor Beginn der 30 Tage vor Reisebeginn Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, Ortes, Reiseantritts, der Beförderungsart oder einer Ersatzperson vorgenommen, erheben wir eine Gebühr von 25 Euro pro Person.
Brechen Sie die Reise ab, ungeachtet der Gründe, haben Sie keinen Anspruch auf die Rückerstattung des Reisepreises.

6. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann bis 4 Wochen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten:
Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl. Wir informieren Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise und Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück.
Der Veranstalter kann den Reisevertrag kündigen ohne Einhalten einer Frist:
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist.

7. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbar höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen.
Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder bis zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Weiterhin ist der Veranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von beiden Parteien je zur Hälfte zu tragen. Sonstige Mehrkosten fallen dem Reisenden zur Last.

8. Haftung des Reiseveranstalters
Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für: die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der eigenen Leistungsbeschreibungen, sofern der Veranstalter nicht eine Änderung der Angaben erklärt hat, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen sowie ein Verschulden der mit der Leistungserbringung beauftragten Person.

9. Gewährleistung
Werden die Reiseleistungen nicht vertragsmäßig erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Abhilfe kann auch durch Erbringung einer gleichwertigen Ersatzleistung geschaffen werden. Diese Ersatzleistung(en) kann der Reisende nur ablehnen, wenn dadurch der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht mehr gewährleistet ist.
a, Minderung des Reisepreises
Für nicht vertragsmäßige Erbringung der Reiseleistungen können Sie nach Rückkehr eine entsprechende Minderung des Reisepreises verlangen, es sei denn, Sie unterlassen es schuldhaft, den Mangel anzuzeigen.
b, Kündigung des Vertrages
Leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe oder wird erklärt, dass Abhilfe nicht möglich ist, so kann der Reisende kündigen. Die Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von dem Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Das Recht des Reisenden auf Schadensersatz bleibt unberührt, es sei denn, der Reiseveranstalter hat die Nichterbringung der vertraglichen Leistungen nicht zu vertreten.

10. Beschränkung der Haftung
Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder der Veranstalter allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Veranstalter ist insoweit beschränkt, wie aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.
Für etwaige Unfälle und Schäden haften wir nur, wenn uns ein Verschulden hieran trifft, nicht aber wenn sie von Dritten verursacht wurden oder wenn Anweisungen nicht Folge geleistet wurde.

11. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen zu deren Behebung mitzuwirken und eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung mitzuteilen. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
An Bike-Touren und anderen sportlichen Aktivitäten aller Art beteiligen Sie sich auf eigene Gefahr. Um an den Bike-Touren teilzunehmen sollten Sie bei bester Gesundheit sein. Im Zweifelsfall konsultieren Sie Ihren Arzt.
Auch ihr Bike und Ausrüstung sollten in bestem Zustand sein. Um Unfällen vorzubeugen besteht bei allen Touren Helmpflicht.

12. Versicherungen
Jeder Reisende sollte über eine Auslandskrankenversicherung verfügen. Wir empfehlen zudem den Abschluss eines Reiseschutzes inklusive Reiserücktrittskostenversicherung. Unterlagen hierzu erhalten Sie von uns bei der Buchung.

13. Ausschluss von Ansprüchen
Ansprüche wegen nicht vertragsmäßiger Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.
Vertragliche Ansprüche des Reisenden aus dem Reisevertrag verjähren in 6 Monaten gerechnet ab dem Tag des vereinbarten Reiseendes.

14. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falschinformation des Reiseveranstalters bedingt sind. Der Veranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten.

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

16. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von dem Veranstalter gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von dem Veranstalter maßgebend.

17. Veranstalter ist BICI Tours – Alberto Cavallo
Alle Preise sind Endpreise inklusive MwSt. Es werden keine Gebühren für Buchungsabschluss oder Zahlung o.ä. berechnet.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand Dezember 2016. Gültig bis zur Neuauflage.
BICI Tours – Alberto Cavallo, Falkensteinstraße 20, 82467 Garmisch-Partenkirchen
Tel: 0172/15 93 889, Email: info@bici-tours.de

www.bici-tours.de